31.12.2022
Offener Brief zum Jahreswechsel
an alle Beamten der Landshuter Polizei- und Kriminalpolizeiinspektion
Ein weiteres Jahr geht in Kürze zu Ende, in dem ich und viele mutige und beherzte Menschen im Ringen um ein besseres gesellschaftliches Miteinander erneut im intensiven Kontakt mit Beamten der örtlichen und auch überregionalen Polizei standen.
An dieser Stelle ist es geradezu unerlässlich, mich bei allen denjenigen Polizistinnen und Polizisten von ganzem Herzen zu bedanken, die ihren Dienst stets zuverlässig und gewissenhaft gemäß ihrem geleisteten Amtseid versehen und die sich zudem ein hohes Maß an Zugewandtsein und Offenheit für die Menschen auf der Straße und deren berechtigte Anliegen bewahrt haben.
Bei unseren zahlreichen Kundgebungen, Montagsspaziergängen und anderen Aktionen trafen wir wiederholt auf Einsatzleiter und deren Kollegen, die uns und unserem Anliegen gegenüber mit aufrichtigem Respekt und offenen, warmherzigen Augen begegnet sind – im buchstäblichen Sinne auf Augenhöhe! Was in den vergangenen zweieinhalb Jahren leider nicht immer selbstverständlich war und nach wie vor nicht selbstverständlich ist!
Diese Begegnungen und auch die kurzen Gespräche taten mir und uns gut.
Danke dafür.
Ihnen wünsche ich und wünschen wir einen friedvollen und freudvollen Jahreswechsel im Kreise Ihrer Liebsten.
Bewahren Sie sich auch weiterhin (und insbesondere gegen den Sozialdruck einer inzwischen weitgehend abgestumpften, konformistischen Masse) Ihre Menschlichkeit und Ihr selbstständiges, kritisches Denken.
Und wir freuen uns in diesem Sinne auf ein weiteres Zusammentreffen im neuen Jahr.
Allen anderen Beamten, die sich nach wie vor diesem Druck nicht entziehen können oder wollen und sich auch weiterhin in vorauseilendem- oder Kadavergehorsam befleißigen, wünsche ich buchstäblich einen besinnlichen Jahreswechsel.
Besinnen Sie sich vielleicht darauf, dass auch Sie Teil dieser Gesellschaft sind und dass auch Ihr ganz persönlicher Beitrag darüber bestimmt, wie wir morgen als Gemeinschaft zusammenleben werden.
An diesem letzten Tag des Jahres 2022 ist vor allem auch die Zeit für eine Rückschau.
Denn nur rückblickend kann das Leben verstanden werden, um es vorwärtsgerichtet zu gestalten.
Damit wir auch wahrhaftig verstehen können, bedarf es hin und wieder auch einmal der Mühe, den Menschen aufrichtig zuzuhören. Denn erst wenn die Gedanken und Empfindungen der Menschen wahrgenommen werden, lässt sich die Wirkung des eigenen Handelns besser reflektieren und so auch der eigene Wertekompass zuverlässiger einnorden.
Daher möchte ich Sie heute aus tiefstem Herzen dazu einladen, meinen ganz persönlichen Gedanken, Empfindungen und Erinnerungen, insbesondere an das vergangene Jahr einmal ein wenig vorurteilsfreier zu folgen…
Auf dieses Jahr zurückblickend erinnere ich mich insbesondere an einen Freitagmorgen Anfang Juni.
Während ich gegen 6 Uhr gerade dabei war, den Morgen mit meinen täglichen Yogaübungen im Freien auf der Terrasse zu begrüßen, katapultierte mich die ohrenbetäubende Explosion zweier Blendgranaten in meiner unmittelbaren Nähe im Bruchteil einer Sekunde aus meiner Vorfreude auf den bevorstehenden Tag.
Im nächsten Augenblick zwangen mich auch schon zwei in tarnfarbener Kampfmontur Vermummte mit vorgehaltener Maschinenpistole und lautstark schreiend zu Boden.
Ich erinnere mich noch immer mit beklemmenden Gefühl an die tiefe Schockstarre, als ich im unmittelbar darauffolgenden Moment, während ich bäuchlings auf dem Boden liegend mit Kabelbindern gefesselt wurde, das laute Bersten von Glas einer der beiden Terrassentüren vernehmen musste. Völlig unverständlich, weil eine Andere in unmittelbarer Nähe ohnehin weit offen stand.
Ein kurz darauf folgendes weiteres lautes Krachen zerschmetterte nacheinander Tür und Zwischentür an der Vorderseite des Hauses, wo weitere Büttel eines Sondereinsatzkommandos der Polizei mit nahezu unvorstellbarem Zerstörungswillen unter dem Einsatz von Rammen in die Wohnung einbrachen.
Das ganze Ausmaß offenbarte sich mir später: der Türrahmen wurde teilweise bis zu ca. 5cm aus der Wand gerissen und ist dabei völlig zerborsten.
Am Boden gefesselt erinnere ich mich an das immer und immer wieder achtlose Hinwegtrampeln von schweren Uniformstiefeln über zerbrochenes Glas. Niemand schien auch nur ansatzweise Anstoß daran zu nehmen, dass dabei die umherliegenden Scherben noch tiefer in empfindliches Parkett und Teppich getrieben wurden.
Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht und ich die teilweise bis auf die Augenpartie vermummten Gestalten richtig einschätze, waren an diesem Einsatz überwiegend sehr junge Leute beteiligt.
Es erweckte den Eindruck, dass an diesem Tage mein Haus wohl eher als willkommene Ausbildungsplattform für Nachwuchskräfte dieser Sondereinheiten herhalten sollte.
Während der in den in vergangenen zwei Jahren unzähligen, teilweise sehr eingehend geführten Gespräche mit den Führungspersönlichkeiten der Landshuter Polizei versicherte ich stets, dass wir uns als Teil einer friedlichen Bewegung verstehen, die sich in allen Belangen an den demokratischen und
rechtsstaatlichen Prinzipien unserer Gesellschaft orientiert.
Mir wurde umgekehrt von Seiten der Polizeiführung auch mehrfach attestiert, dass sowohl meine Person als auch unsere gesamte Gruppe vollumfänglich in diesem Sinne wahrgenommen werde.
Umso mehr erstaunte es mich, dass nach angeblich realistischer „Ex-ante-Gefahrenprognose“ durch die zuständige Einsatzplanungskommission nunmehr urplötzlich eine völlig gegenteilige Einschätzung getroffen wurde und bei dieser Hausdurchsuchung sogar mit einer Notlage für Leib und Leben der Beamten bestehen würde.
Ideale Voraussetzungen also, um ambitionierte Nachwuchs-Rambos, höchstrichterlich legitimiert zum gemeinsamen Sommersportfest auf einen, im Vergleich zu Objekten der organisierten Clan-Kriminalität, eher harmlosen Spielplatz einzuladen!
Richtig gefährlich schien es jedoch in einem anderen Punkt zu werden – dem jedoch einer der „Camp-Leiter“ vehement entgegentrat, indem er meinen Dialog mit den eher gelangweilt auf dem Grundstück umherstehenden und -gehenden Spielplatzbesuchern in Tarnuniform rigoros zu unterbinden versuchte.
Erst eine ganze Weile später, nach Eintreffen der Durchsuchungskräfte der Landshuter Kriminalpolizei, durfte ich von deren Einsatzleiter erfahren, was der eigentliche Grund für diesen hinterhältigen Anschlag war: Haus und Grundstück sowie weitere Objekte seien wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Waffengesetz einer gründlichen Durchsuchung zu unterziehen.
Da mir nach mehr als zweieinhalb Jahren vielfältiger Auseinandersetzungen mit der Exekutive und Judikative die grundlegendsten Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung von polizeilichen Maßnahmen weitgehend geläufig sind (so wie es bei jedem verantwortungsvollen Polizeibeamten im Grunde auch sein sollte), fand ich es aber schon sehr befremdlich, dass bei einem solchen folgenreichen Einsatz das Zugegensein eines zivilen Zeugen scheinbar achtlos übergangen wurde und ich auf das erforderliche Hinzuziehen eines solchen erst bestehen musste!
In den vergangenen Wochen konnte ich mir, insbesondere durch zahlreiche Gespräche mit Rechtsanwälten, ehemaligen und nach wie vor aktiven (Kriminal)Polizeibeamten sowie auch mit einem Staatsanwalt ein recht solides Bild von der Art und Weise der Planung und Durchführung eines Einsatzes mit solcher Tragweite verschaffen.
Dieser sollte insbesondere von einer besonderen Verpflichtung von Amtsträgern gegenüber dem Sorgfalts- und Neutralitätsgebot (lt. §11 StGB) bis hin zur weitgehenden Wahrung der Grund-, Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der von den Maßnahmen Betroffenen getragen sein, wenn es beim Eindringen in die privateste Sphäre eines Menschen nicht nur um das Außerkraftsetzen von staatlich garantierten Grundrechten geht sondern darüber hinaus bei Anwendung von gewaltsamen Maßnahmen auch eine Gefährdung der körperlichen Gesundheit und nicht zuletzt eine dauerhafte, tiefe Traumatisierung billigend in Kauf genommen werden muss.
Dass bei der bei mir brutal durch das SEK eingeleiteten Hausdurchsuchung von vornherein kein ziviler Zeuge eingeplant und schlussendlich zu Beginn der Aktion auch nicht vor Ort war, spricht nach Auffassung einiger Rechtsgelehrter Bände über die Attitüde der für den Einsatz Verantwortlichen hinsichtlich eines pflichtbewussten Umgangs mit diesen verbrieften Persönlichkeitsrechten.
Zudem demaskiert sich auch einmal mehr der eigentliche Zweck dieser Maßnahme, der nach Meinung zahlreicher Sachkundiger ausschließlich der Einschüchterung, Demoralisierung, Herabwürdigung und Diskreditierung von Kritikern staatlicher Maßnahmen in der Öffentlichkeit – inklusive dem Verwehren von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten – dienen sollte.
Ich erinnere mich deutlich an Empfindungen von kaum zu beschreibender Scham, im eigenen Haus keinerlei Intimsphäre zugestanden zu bekommen und selbst meine Notdurft ausschließlich unter permanenter Überwachung durch einen Beamten verrichten zu dürfen.
Ich erinnere mich auch an ein äußerst ambivalentes Gefühl, das mich im Zuge der anschließenden „Beschuldigtenvernehmung“ beschlich: überwiegend empfand ich Belustigung, aber andererseits auch Empörung über einen plump vorgetragenen Angriff auf meinen Intellekt, als ich allen Ernstes zu einer möglichen Verbindung mit der Gruppe um eine 75-jährige Rentnerin befragt wurde, welche als Rädelsführerin angeblich ein Kidnapping des amtierenden Gesundheitsministers Karl Lauterbachs geplant haben soll.
Auch hier wurde mir bestens klar, auf welch perfide Weise und mit welch linkischen Methoden eine Kriminalisierung und Herabwürdigung der Opfer solcher staatlich orchestrierten Repressionen versucht wird.
Auch dass bereits um 11 Uhr ein Artikel in der regionale Qualitätspresse „idowa“ mit der Schlagzeile „Kripo durchsucht Wohnhaus von Querdenkern“ und „Beweise wurden sichergestellt“ erschien – zu einem Zeitpunkt, als die Razzien noch in vollem Gange waren – zeigt einmal mehr und überdeutlich die reibungslos funktionierenden Verbindungen auf, mit der exponierte Maßnahmenkritiker in der Öffentlichkeit bloßgestellt werden und eine Kontaktschuld erzeugt werden soll.
Ich bin noch immer mit Gedanken daran beschäftigt, wie viele Menschen sich wohl Zugang zu den im Zuge der Hausdurchsuchung zahlreich beschlagnahmten Computern, Handys, Notebooks, Tablets und externen Festplatten verschafft haben, um hernach mein gesamtes Privatleben und Einzelheiten meiner geschäftlichen Tätigkeiten bis ins letzte Detail offenzulegen und ausführliche Berichte darüber anzufertigen… an denen wiederum zahlreiche Menschen bei Polizei und Staatsanwaltschaft lesend teilhaben.
Vor meinem geistigen Auge sehe ich Computernerds, die wohl eine Art von Befriedigung bei ihrer „Arbeit“ zu empfinden scheinen, in die allerintimsten Bereiche von Menschen vorzudringen und sämtliche ihrer Fotos, Emails, Briefe und alles, was uns im Leben lieb und teuer ist sowie die Persönlichkeit eines Menschen maßgeblich zum Ausdruck bringt, bis ins Allerkleinste zu durchstöbern.
Ich frage mich manchmal, was wohl in den Köpfen Derjenigen vor sich gehen mag, die ungeniert per „Dienstauftrag“ die Liebesbriefe anderer lesen, zahllose Urlaubs- und andere Erinnerungen auf Fotodateien anschauen, sich mit den literarischen, musikalischen und weiteren Vorlieben der „Kriminellen“ auseinandersetzen… die selbst vor der Intimsphäre eines Menschen nicht Halt machen und ihr Tun wohl auch in keinster Weise kritisch hinterfragen?
Und noch ein weiteres eindrucksvolles Bild hat sich tief in mein Gedächtnis eingeprägt:
An der eingeschlagenen Terrassentür, durch die benannte „Sportsfreunde“ gewaltsam eingedrungen sind, hatte ich schon vor Monaten ein Schild aufgehängt:
„WIR MACHEN UNS STARK FÜR TOLERANZ und respektvollen, friedlichen Umgang miteinander“.
Dieses durfte ich später im Wohnraum unter den weit verstreut umherliegenden Glasscherben wiederfinden – gespickt mit Stiefelabdrücken.
Leider hatte ich es versäumt, von diesem vielsagenden Moment ein Foto anzufertigen.
Denn nach meiner Auffassung scheint es, abgesehen vom unmittelbaren Zusammenhang mit diesem Einsatz, buchstäblich für den Zeitgeist eines eher achtlosen Umgangs mit der Würde eines anderen Menschen zu stehen.
Apropos Würde:
Noch immer, nach inzwischen 6 vergangenen Monaten, erinnere ich mich mit allergrößter Abscheu an die Szenerie, die sich mir nach Beendigung der mehrstündigen Hausdurchsuchung bei meinem unmittelbaren Eintreffen auf dem Anwesen von Claudia, eine von unseren drei Vereinsvorständen, darbot.
Auch bei ihr hatten die Grobmotoriker des SEK einen Ort der Zerstörung und die Beamten der Kriminalpolizei Landshut zudem ein erbärmliches Zeugnis ihres unbändigen Willens nach größtmöglicher Verwüstung hinterlassen.
Aber die Schilderungen Claudias über den Ablauf ihrer Haus“durchsuchung“ verschlugen mir buchstäblich in dem Moment die Sprache, als sie über Details der teils barbarischen Behandlung seitens einiger SEK-Büttel (und hier fällt mir leider kein anderer Begriff ein, der diesen Akteuren gerecht werden könnte), gepaart mit Willkür und massiven Drohungen, zu berichten anfing.
Im Wohnzimmer ihres eigenen Hauses und zwei Monate nach weitgehendem Auslaufen der Corona-Maßnahmen zwangen diese Claudia, unter unmittelbarer Androhung von Gewalt, sich eine FFP-2-Maske aufzusetzen – obwohl sie Claudia mehrfach und nachdrücklich auf eine ärztlich und amtlich beglaubigte Befreiung vom Tragen jedweder Mund-Nasen-Bedeckung sowie ihre attestierte Schwerbehinderung aufgrund chronischer Gesundheitsprobleme aufmerksam machte!
Selbst als einigermaßen vernünftig denkendes und mitfühlendes Wesen kann man doch nur ungenügend nachempfinden, welch maßlosen Ängsten und ungeheuerlicher Erniedrigung ein Betroffener angesichts desgleichen menschenverachtenden Verhaltens ausgesetzt sein muss!
In diesem Zusammenhang fällt mir nur ein einziger Begriff ein, der diese unsägliche Grausamkeit beschreibt: Folter! Jene körperlichen und perfiden seelischen Grausamkeiten, welche eigens dazu erdacht und benutzt werden, um den Willen und die Persönlichkeit eines Menschen zu brechen.
Hier verlassen auf das Grundgesetz vereidigte Beamte mit Vorsatz den für ihren Berufsstand zwingend vorgeschriebenen Weg der Rechtsstaatlichkeit – und noch viel mehr den Ort jeglicher Menschlichkeit und des Altruismus – und nehmen stattdessen wissentlich und willentlich die Gefährdung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit von Menschen in Kauf!
Eine dermaßen erniedrigende Behandlung von fühlenden Wesen ist für mich nicht nur ethisch-moralisch höchst fragwürdig, sondern in hohem Maße ekelerregend… und es treibt mir noch heute bei diesen Gedanken ein gerüttelt Maß an Trauer und Wut in die Nase!
Es braucht an dieser Stelle nicht explizit erwähnt zu werden, denn es versteht sich anhand der geschilderten Sachverhalte von selbst, dass wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen sämtliche rechtswidrigen und/oder unverhältnismäßigen Handlungen im Rahmen der gewalttätigen Hausdurchsuchungen vorgehen werden.
Rückblende zu 2020/21:
Und ich erinnere mich im Zusammenhang mit den Spaziergängen an jene Polizeieinheiten, die in doppelter und manchmal bis zu dreifacher Anzahl gezielt „Jagd“ auf wenige friedliche Spaziergänger in Landshuts Altstadt machten, um ihnen vermeintliche Verstöße, z.B. gegen geltende Abstandsregeln oder die Teilnahme an einer verbotenen Zusammenkunft vorzuwerfen.
Dass sie sich dabei streckenweise nur der allgemeinen Lächerlichkeit preisgaben, realisierten die Meisten leider nicht.
Ein etwas verändertes Bild zeichnete sich dann im Winter 2021 ab, als bis zu 2.500 und mehr Menschen auf Landshuts Straßen drängten und die Landshuter Polizei teils konfus, teils aber auch sehr umsichtig mit dem verbrieften Recht des uneingeschränkten freien Versammelns umzugehen wusste.
Andererseits bleibt auch nachhaltig die Erinnerung lebendig, dass Angehörige der Landshuter Polizei gesundheitlich ohnehin schon schwer geschädigte Menschen unter Generalverdacht stellten und deren Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht entwendeten – ungeachtet der Schwierigkeit, welche diese im Nachgang ohne dieses Attest bei der Bewältigung ihres Alltags hatten.
Und da hilft den Betroffenen auch kein am Amtsgericht Landshut gefälltes Urteil, welches ein dreiviertel Jahr später den Vorwurf des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse höchstrichterlich entkräftete, wenn ihnen die gesellschaftlichen Teilhabe über einen solch langen Zeitraum in weiten Teilen versagt blieb.
Im Grundgesetz wird der körperlichen Unversehrtheit und dem Grundsatz der Gleichbehandlung ein überragender Stellenwert eingeräumt – die jüngste Vergangenheit offenbarte jedoch, dass jeder Polizist unser Grundgesetz jederzeit willkürlich außer Kraft setzen kann, oftmals auch ohne größere Konsequenzen befürchten zu müssen.
Ich erinnere mich an Polizeibeamte, die unsere Aktivisten für Freiheit und Demokratie in der Zeit der von der Landesregierung verhängten Ausgangssperre unter Androhung von Strafanzeigen eigenmächtig am Aufbrechen zu einer angemeldeten Kundgebung in Berlin hinderten – einem garantierten Grundrecht, welches ausdrücklich als „triftiger Grund“ in der Ausnahmeregelung ausgewiesen war!
Wie mögen wohl heute diese Polizeibeamten darüber denken, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in erster Instanz und später (nach abgeschmettertem Einspruch durch die Bayerische Staatskanzlei) auch das Bundesverwaltungsgericht die eklatante Grundgesetzwidrigkeit der Ausgangssperren unserer eigenmächtig und ohne jegliche Evidenz handelnden Landesregierung attestiert hatten?
Wie muss sich ein Polizeibeamter fühlen, dem nach solchen Geschehnissen schlagartig bewusst wird, dass er sein eigenes rechtswidriges Handeln nur noch mit dem bedingungslosen Befolgen von (ebenso rechtswidrigen) Befehlen, Anweisungen oder Verordnungen von Vorgesetzten oder dem Gesetzgeber zu rechtfertigen vermag…?
Ich denke in diesem Zusammenhang an eine Aussage, die mir aus dem Geschichtsunterricht nachhaltig in lebendiger Erinnerung geblieben ist: Diejenigen, die Anne Frank versteckt hatten, verstießen gegen das Gesetz. Diejenigen, die sie getötet hatten, befolgten das Gesetz.
Ich erinnere mich zudem auch an sehr seltsame Begegnungen mit Polizeibeamten (vor allem auch an solche im höheren Dienst), die zu selbstgewählten „Virus-Ruhezeiten“ ihre FFP-2-Schutzmaske nonchalant über ihr Handgelenk gezogen hatten und dort spazieren trugen – wohl als weithin sichtbares Zeichen dafür, dass sie ihr selbstständiges Denken und obendrein auch ihre Würde bereits vor langer Zeit für ein längst schon lächerlich wirkendes Narrativ über eine die gesamte Menschheit ausrottende Seuche abgegeben haben.
Einer sachlichen Auseinandersetzung über die Sinnhaftigkeit ihres Tuns gingen sie dabei stets zurückweisend aus dem Weg.
Viele meiner ganz persönlichen Erinnerungen drehen sich um gesetzeswidrige und oftmals auch gewaltsame polizeiliche „Maßnahmen“ bei Kundgebungen und Demonstrationen, an denen wir zahlreich, auch außerhalb von Landshut, teilnahmen.
Unsere ungeschlagenen Favoriten in Sachen Übergriffigkeit und Brutalität waren und sind seit mehr als zwei Jahren durchgängig die Schlägertrupps der Berliner Polizei.
Das stundenlange stoische Erdulden von Einkesselungen (teilweise bei Dauerregen und sehr niedrigen Temperaturen) und die immergleichen haltlosen Vorwürfe angeblich begangener Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sind dabei kaum nennenswerte Aspekte unserer unliebsamen Begegnungen mit der Berliner, Leipziger oder Münchner Polizei.
Aber die Erinnerungen an das streckenweise auf brutalste Weise und mit unverhältnismäßiger körperlicher Gewalt ausgeübte Vorgehen gegen friedliche Menschen durch (im Grunde) Ihresgleichen, die sich im Unterschied nur eine Uniform angezogen und Waffe und Schlagstock angeschnallt haben, machen mich noch immer fassungslos!
Wie tief ein Rechtsstaat sinken kann und das Grundgesetz zur Fassade einer nur noch äußerlich zur Schau getragenen demokratischen Wertekultur verkommt, zeigt sich besonders in diesen Momenten.
Selbst der inzwischen designierte UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, diagnostiziert Deutschland ein „Systemversagen“ im Umgang mit Polizeigewalt.
Berichte über grundlos gewaltsames Vorgehen bei Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen hatten Melzer bereits 2021 aufgeschreckt, die Bundesregierung habe „bedenklich“ darauf reagiert.
Während Demonstranten teils in Schnellverfahren abgeurteilt würden, würden Verfahren gegen Polizisten eingestellt oder verschleppt, „bis niemand mehr hinschaut“.
Sein Fazit: „Die Überwachung der Polizei funktioniert in Deutschland nicht.“ Arroganz sei gefährlich, sagte Melzer: „Das zerstört das Vertrauen der Bürger in die Polizei.“
Auch hier erfüllen etliche Monate später gefällte Urteile mit vergleichsweise milden Strafen für Gewalttäter in Uniform, wie jüngst in Hamburg und Wurzen, eine reine Alibifunktion, um den allgemeinen Anschein von Rechtsstaatlichkeit wenigstens noch einigermaßen wahren zu können.
Die Würde des Menschen ist unantastbar, steht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Um dies in einer Gesellschaft auch wahrhaft und dauerhaft gewährleisten zu können ist es nahezu unumgänglich, den Sinn dessen, was uns Carlo Schmid und die Urväter des Grundgesetzes mit dem Verfassungsentwurf für das deutsche Volk an Wundervollem mitgegeben haben, tief in uns aufzunehmen.
Ich erinnere mich an zahlreiche Gespräche mit Polizeibeamten, in denen die Meisten so gar keine Vorstellung vom Inhalt und Wortlaut des Grundgesetzes wiedergeben konnten – obgleich sie ihren Diensteid auf dessen vollumfängliche Wahrung geleistet hatten.
Nicht einem Einzigen der von mir Befragten war bewusst, dass Artikel 2-19 die Deutungshoheit des Grundartikels widerspiegeln und erst viel später der staatliche Wirkungsbereich, und somit auch ihr Handeln, beginnt.
Um ein tieferes Verständnis für ihren exekutiven Auftrag im Sinne des Grundgesetzes zu entwickeln und um darüber auch ein besseres Einfühlungsvermögen für die Art und Weise menschlichen Zusammenlebens und MITeinanders entwickeln zu können, empfehle ich jedem Polizeibeamten wärmstens eine eingehende Lektüre unseres Grundgesetzes.
Möglicherweise hat dies, wie auch bei mir, einen entscheidenden Einfluss auf Ihr zukünftiges Denken und Handeln.
Im Zuge einer gewissenhaften Aufarbeitung, die wir uns im kommenden Jahr zur größten Aufgabe gemacht haben, ist eine kritische, selbstkritische und nach allen Seiten offene Auseinandersetzung mit den Geschehnissen der vergangenen Monate unumgänglich.
Und ich frage mich in diesem Zusammenhang oft, wie Polizisten und vor allem Kriminalbeamte, insbesondere solche vom so genannten Staatsschutz, aber auch wie Staatsanwälte und Richter in den vergangenen zwei Jahren so handeln konnten?
Nach meinen ganz persönlichen Erfahrungen waren sie eher damit beschäftigt, in offenkundig stunden- und tagelanger Akribie Videos von unseren Kundgebungen auszuwerten.
Sie stellten dienstbeflissen Strafbefehle aus – beispielsweise wegen solch ungeheuerlicher Straftaten wie das Vernachlässigen der Desinfektion des Mikrofons zwischen zwei Rednern auf einer meiner zahlreich organisierten Kundgebungen.
Zwei, mitunter sogar drei Beamte vom Staatsschutz machten vornehmlich in München am Informationstisch unseres Kundgebungsbereichs regelmäßig und eigens Jagd auf Flyer, bei denen sie uns für das Fehlen eines Impressums auf Urheberschaft im Sinne des Pressegesetzes dingfest machen könnten.
So ließe sich die Liste der erlebten Absurditäten zahlreich verlängern.
Was ich jedoch in den vergangenen 2 Jahren am schmerzlichsten vermisste, waren verantwortungsvolle Polizei- und insbesondere solche Kriminalbeamten!
Es brauchte nämlich kaum ausnehmend kriminalistisches Feingespür und/oder besonders investigative Fähigkeiten, um den wahren Verbrechen und Verbrechern unserer Zeit auf die Spur zu kommen.
Denn schlussendlich haben die angeblichen „Verschwörungstheoretiker“, die neuen „rechtsesotherischen Schwurbler“, „Nazis“ oder „Reichsbürger“ nicht nur auf ihren sozialen Medienplattformen, sondern darüber hinaus auch auf hunderten Kundgebungen, auf Symposien, mit zahlreichen offenen Briefen, ja selbst mit Anzeigen und Klageschriften auf die gröbsten Rechtswidrigkeiten und Verfehlungen der politisch Agierenden nicht nur aufmerksam gemacht, sondern vor allem auch die stichhaltigsten Beweise frei Haus geliefert.
Wo waren und sind die gewissenhaften Polizisten, Staatsanwälte und Richter, die originär und ohne Wenn und Aber und gemäß dem ihnen streng auferlegten Legalitätsprinzip diese Straftaten verfolgen, anklagen und zur Verhandlung bringen?
Wann nehmen Sie, verehrte Beamte, endlich Ihren Dienst – gemäß Ihrem einstmals geleisteten Amtseid – auf?
Die vergangenen knapp 3 Jahre haben eindrucksvoll gezeigt, dass sich ein immens hoher Anteil unserer Wertegesellschaft am Ende sogar seiner eigenen Würde und den ethisch-moralischen Grundprinzipien selbst beraubt hat, indem er alles widerspruchslos mitgemacht hat. ALLES.
Womit wohl auch eine der meistdiskutierten Fragen der Nachkriegszeit nun abschließend beantwortet wäre!
Ich wünsche allen Beamtinnen und Beamten der Landshuter Polizei- und Kriminalpolizeiinspektion und uns allen ein besseres Jahr 2023!
Und denken Sie vielleicht zukünftig daran, wann immer sie ihre zivile Kleidung gegen die Uniform tauschen, dass auch Sie Teil dieser Gesellschaft sind und Sie mitunter auch weitreichende Entscheidungen treffen.
Für sich selbst. Für andere.
Und das an jedem einzelnen Tag!
Bernd T. Dreyer
1. Vorstand
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